Seit Januar 2017 gibt es nicht mehr drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade. Nun steht die Beeinträchtigung der Selbständigkeit im Zentrum der Einstufung, was eine verbesserte Leistung vor allem für Demenzkranke und andere Menschen „mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ darstellt.
Durch die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade wird niemand schlechter gestellt. Wenn schon eine anerkannte Pflegestufe vorliegt, muss nicht neu begutachtet werden, es sei denn, der Zustand hat sich verschlechtert.
Wenn Sie Fragen zu den Feinheiten der Pflegegrade und zur Beantragung haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!